Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung

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Nicht nur zum Jahresende kann eine Kraftfahrzeugversicherung gekündigt werden. Steigende Beiträge, unerheblich aus welchem Grund, ermöglichen die außerordentliche Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Verändert sich beispielsweise die Typklasse des Fahrzeugs aufgrund einer jährlich angepassten Risikoeinstufung und steigen dadurch die Versicherungsbeiträge, darf der Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden gekündigt werden. Gleiches gilt nach Verteuerungen durch geänderte Regionalklassen oder schlichte Preiserhöhungen des Anbieters.

Nicht immer muss eine Verteuerung der Kfz-Police als solche einfach zu erkennen sein. Steigt parallel zur Verteuerung durch die Typklasse der Schadensfreiheitsrabatt, können sich beide Effekte gegenseitig aufheben und der ausgewiesene Gesamtbeitrag sinkt möglicherweise sogar. Dennoch gilt das Sonderkündigungsrecht, wie jetzt die Experten des Vergleichsportals TopTarif meldeten.

Die meisten Schreiben zum Kfz-Versicherungsbeitrag im Jahr 2014 werden in den nächsten Monaten verschickt, weil sehr oft die Vertragslaufzeit dem Kalenderjahr entspricht. Nach Erhalt des Schreibens besteht im Falle von Preiserhöhungen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ohne Rücksicht auf den klassischen Wechselstichtag 30. November.

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