Sondertarife und Spartipps zur Kfz-Versicherung

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Kosten rund ums Auto zu reduzieren. Der beste Weg ist selbstverständlich ein sicheres und damit unfallfreies Fahren. Davon können auch junge Fahrer profitieren, indem sie die Schadensfreiheitsklasse ihrer Eltern zu ihrem Vorteil nutzen. Fahren diese schon seit geraumer Zeit unfallfrei, genießen sie einen Rabatt, der auch dem Fahranfänger Vergünstigungen ermöglicht. Da jede Versicherung individuelle Maßgaben in Bezug auf diese Regelung hat, sollte man sich vorher mit der Gesellschaft der Eltern in Verbindung setzen, um zu erfahren, welche Optionen einem offen stehen.

Fahrzeugklasse oder Berufsgruppe kann Kosten senken

Die Wahl der Fahrzeugklasse ist eine weitere Methode, die Kosten der Versicherung zu mindern. Eine regelmäßig aktualisierte Liste mit Fahrzeugtypen und deren Schadensbedarfsindex wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bereitgestellt. Weiterhin bieten Versicherungen günstigere Konditionen oft für Alleinfahrer an. Erweitert sich der Kreis der Personen, die mit dem versicherten Fahrzeug fahren möchten, wird es in der Regel graduell teurer. Potenzielle Ausnahmen gibt es hier für Ehe- oder Lebenspartner. Auch bestimmte Berufsgruppen können in den Genuss von Rabatten kommen, beispielsweise Angestellte im Büro und im Innendienst. Der gängigste Weg die Kosten der Autoversicherung zu senken ist zudem der Vergleich einer solchen im Internet.

Regelung für körperlich beeinträchtigte Autofahrer

Sonderregellungen gibt es im Kfz-Versicherungsbereich für Menschen mit Behinderungen. Gesetzliche Vorgaben regeln hier ganz konkret, unter welchen Bedingungen diese eine Steuerbefreiung erhalten können. Schwerbehinderte müssen über einen orangefarbenen Flächenaufdruck in ihrem Behindertenausweis verfügen, damit sie eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten. Enthält der Ausweis eines oder mehrere folgender Merkzeichen, kann sogar eine hundertprozentige Freistellung von der Kfz-Steuer erfolgen: H für hilflos, Bl für blind oder aG für außergewöhnlich gehbehindert. Das Fahrzeug darf dabei nur zur Beförderung des schwerbehinderten Halters und nicht für den Transport von Waren, entgeltliche Beförderungsleistungen oder die Nutzung durch Dritte, die in keinem Zusammenhang mit dem Halter stehen, genutzt werden. Außerdem hängt die Steuerermäßigung davon ab, ob auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet wurde. Schwerbehinderte haben hier ein Wahlrecht, wobei keine Bindung an die getroffene Wahl besteht. Hier auf Finanzfrage.net gibt es weitere Informationen dazu.

Foto: Pixabay.com

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