Stadtautos müssen umweltfreundlicher werden

Die in städtischen Diensten stehenden Fahrzeugflotten müssen umweltfreundlicher werden. Eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur „Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge“ ist nun in nationales Recht umgesetzt worden.

Bund, Länder und Kommunen müssen als öffentliche Auftraggeber künftig die Energie- und Umweltauswirkungen der anzuschaffenden Autos über die gesamte Lebensdauer berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei dem Kraftstoffverbrauch und den CO2-, Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen gelten, aber auch den umweltfreundlichen Produktions- und Wiederverwertungsmöglichkeiten.

Durch die neue Regelung werden öffentliche Auftraggeber künftig vermutlich noch stärker auf alternative Abtriebstechniken setzen. Während Elektroautos derzeit aufgrund des Preises und ihrer begrenzten Reichweite nur beschränkt alltagstauglich sind, wird wohl die Zahl von Hybrid– und vor allem Erdgasfahrzeugen zunehmen. Bereits jetzt werden viele städtische Fahrzeuge von Erdgas angetrieben. Insbesondere in Bussen und Müllfahrzeugen hat sich der als „CNG“ abgekürzte Kraftstoff in vielen Großstädten bereits bewährt.

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