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Die Windschutzscheibe nach einem Steinschlag nur zu reparieren statt auszutauschen, ist nicht immer erlaubt. Bei einem Schaden im Sichtbereich des Fahrers muss die gesamte Scheibe unbedingt erneuert werden.
Durch Glasreparaturen im Sichtfeld könnte sich dort das Licht brechen und den Fahrer blenden, was das Unfallrisiko im Straßenverkehr erhöht. Diese Gefahr und das damit verbundene Verbot einer Reparatur sollten Autoglaser kennen.
Doch laut der R+V-Versicherung gibt es vereinzelt „schwarze Schafe“, die die Scheibe trotzdem reparieren statt auszutauschen. Doch spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung entdecken die Prüfer jedoch die im Sichtfeld des Fahrers reparierte Windschutzscheibe und verlangen danach einen kompletten Austausch. Für den Autofahrer entstehen dadurch doppelte Kosten.
Deshalb sollte er von sich aus direkt auf eine Erneuerung der Scheibe bestehen, wenn ein Stein in Höhe des Sichtfeldes eingeschlagen ist. Außerdem ist vorab die Kfz-Versicherung zu informieren, denn sie übernimmt selbst bei einer Teilkasko mit Selbstbeteiligung die gesamten Kosten für eine Schadensbehebung, wenn sie rechtzeitig darüber Bescheid weiß.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 27.04.2010 aktualisiert am 27.04.2010
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