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Steuer-Tipps
Viele Autofahrer kommen ins Grübeln, wenn es in der Steuererklärung um den Dienstwagen geht. Was ist gesetzlich erlaubt und was verboten?
Wer seinen Dienstwagen mit dem Einverständnis des Chefs sowohl für private Fahrten als auch für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten nutzen darf, kann laut ARAG-Experten den Pkw in seiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Allerdings nur, wenn er selbst alle anfallenden Kosten für sein Dienstfahrzeug übernimmt.
In einem konkreten Fall gab ein Angestellter, der nebenberuflich als selbständiger Unternehmensberater tätig war, sein Dienstfahrzeug in der Steuererklärung als Betriebsausgabe an. Das Problem: Sein Arbeitgeber trug sämtliche Kosten für das Auto. Damit lehnte das Finanzamt diesen Posten zu Recht als Betriebsausgabe ab (BFH, Az.: III R 33/14).
geschrieben von MID veröffentlicht am 20.04.2016 aktualisiert am 22.04.2016
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