Steuerbefreiung für Neuwagen

Die Bundesregierung hat für Neuwagen die befristete Befreiung von der Kfz-Steuer beschlossen. Die Regelung tritt sofort in Kraft und gilt bis Ende 2010. Wer jetzt ein neues Auto kauft, muss ein Jahr keine Kfz-Steuer bezahlen. Handelt es sich um ein Fahrzeug, das bereits die künftige Abgasnormen Euro 5 (ab 1. September 2009) oder gar Euro 6 erfüllt, werden zwei Jahre Steuerbefreiung gewährt. Der Kabinettsbeschluss ist bis 31. Dezember 2010 gültig.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bewertet die Entscheidung als richtigen Schritt. Auch von der für 2011 geplanten Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß verspricht sich der VDA einen belebenden Impuls für die Branche.

CO2-orientierte Kfz-Steuer

Anders sieht dies der ADAC. Es wäre besser gewesen, wenn die Bundesregierung neben der Steuererleichterung auch gleich die CO2-orientierte Kfz-Steuer eingeführt hätte, anstatt diese auf 2011 zu verschieben, teilte der Club mit. Ob der mit dem heutigen Beschluss angestrebte Effekt tatsächlich eintrete sei fraglich, meint Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsident für Verkehr. Die Unsicherheit der Autokäufer über die zukünftige Besteuerung bleibe bestehen. „Was die Autokäufer brauchen, sind klare Zielvorgaben, damit sie bei der Anschaffung wissen, was langfristig an Steuern und Umweltauflagen auf sie zukommt“, sagte Becker.

Der ADAC hat eine Liste mit den derzeit verfügbaren rund 180 Neuwagen mit Euro 5 erstellt, die im Internet unter www.adac.de/steuer abrufbar ist. Vier Modelle erfüllen demnach sogar bereits die erst ab 2014 geltende Euro-6-Norm.

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