Appell an Bundestag

Steuerbefreiung von Autogas verlängern

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Für eine Verlängerung der Steuerbefreiung für Autogas über 2018 hinaus plädierte der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) bei der gestrigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

DVFG-Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke appellierte an den Deutschen Bundestag, bei seiner Entscheidung der Empfehlung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz zu folgen. Dieser hatte sich im März 2017 dafür ausgesprochen, den Steuervorteil für Autogas und Erdgas in der bisherigen Höhe bis Ende Dezember 2023 zu verlängern. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich am 2. Juni 2017 verabschieden.

Autogas leiste einen substanziellen Beitrag zur Reduktion von CO2 und zur Vermeidung von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden. Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan sowie deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

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