Steuerbegünstigung von Erdgas als Kraftstoff bis 2030?

Die Steuerbegünstigung für Erdgas als Kraftstoff will Brüssel über 2018 hinaus fortsetzen. Kürzlich hat das Europäische Parlament einem Vorschlag zugestimmt, nach dem sich die Steuerbegünstigung von Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff bis 2030 verlängern lässt.

Die Europäische Union überarbeitet derzeit die europaweite Richtlinie für die Energiebesteuerung, die auch der deutschen Steuergesetzgebung als Grundlage dient. In dem aktuellen Vorschlag ist ein klares Votum für eine Verlängerung der Steuerbegünstigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff enthalten. Ganz konkret unterstreicht das Parlament, dass Erdgas „weniger schädliche Auswirkung auf die Umwelt als andere fossile Kraftstoffe hat und die Infrastruktur für den Vertrieb eine günstige Wirkung im Hinblick auf die Einführung erneuerbarer alternativer Energien – also Bio-Erdgas – haben könnte.“

Der im Parlament behandelte Richtlinienvorschlag der Kommission sieht die Möglichkeit einer bis mindestens 2023 deutlich vergünstigten Energiesteuer für Erdgas im Straßenverkehr vor. Nach 2023 soll ein Steuervorteil von 50 Prozent bis 2030 gelten. Das Parlament empfiehlt darüber hinaus, dass vor einer möglichen Erhöhung der Steuern für den alternativen Kraftstoff eine Bewertung über die Entwicklung von Erdgas und Biomethan als Kraftstoff erfolgen soll.

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