Steuerbonus für Nachrüstung – Comeback der Rußfilter-Förderung

Die staatliche Förderung für die Rußfilternachrüstung bei Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen kommt zurück. Nach Informationen des ADAC gibt es ab dem 1. Januar 2012 wieder einen Steuernachlass in Höhe von 330 Euro.

Die Regelung gilt allerdings nicht rückwirkend; Fahrzeuge, die 2011 nachgerüstet wurden, werden nicht gefördert.

Zuletzt gab es im Jahr 2010 einen Fördertopf für die Rußpartikelfilter-Nachrüstung. Insgesamt wurden aber nur gut 100.000 der möglichen 160.000 Förderanträge gestellt. Durch den Einbau eines Rußpartikelfilters kann sich die Einstufung in der Feinstaubgruppe verbessern, die maßgeblich für die Farbe der Umweltzonen-Plakette ist. Im Idealfall ist der Einbau durch die Steuerförderung sogar kostenneutral, bei einigen Fahrzeugmodellen übersteigt der Preis für Material und Montage jedoch die Höhe des Steuerbonus.

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