Steuerpflicht für Traktoren

Voll versteuern müssen Landwirte auf ihren Feldern eingesetzte Traktoren, wenn der landwirtschaftliche Betrieb faktisch die gesamte Ernte mit einer eigenen Biogasanlage in Strom umwandelt und in das Stromnetz einspeist. Das hat nun der Bundesfinanzhof entschieden (Az. II R 55/11).

Zwar sind Zugmaschinen normalerweise von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, erklärt die Deutsche Anwaltshotline. Das gilt jedoch „nur solange, wie diese Fahrzeuge ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden“. Stellt der Betrieb jedoch fast ausschließlich Energie her, handelt es sich nach Auffassung der Münchner Richter jedoch um keinen reinen Bauernhof mehr. Ist die Biogasanlage voll in den Gesamtbetrieb integriert, ist es unmöglich, solche Betriebe von gewerblichen Stromproduzenten zu unterscheiden. Steht dem Bauernhof somit nicht mehr der Status eines landwirtschaftlichen Betriebes zu, entfallen auch dessen steuerliche Privilegien.

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