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Steuer E-Autos
Die Auto-Steuerpolitik versucht stärker als je zuvor, schadstoffärmeren Fahrzeugen den Durchbruch zu erleichtern. Deshalb ist ein neues Elektroauto für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit und diese Befreiung kann bei Verkauf auf den neuen Halter übertragen werden. Für die E-Autosteuer wird danach das zulässige Gesamtgewicht als Maßstab angenommen. Bei einem Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen fallen im Jahr für das E-Auto 74 Euro im Jahr an. Über zehn Jahre hinweg ergibt sich eine Steuerersparnis von 740 Euro.
Das hat die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. ausgerechnet und darauf hingewiesen, dass die Elektro-Steuerbefreiung mit dem Elektromobilitätsgesetz seit 12. Juni in Kraft getreten ist. Interessenten für ein E-Auto sollten sich beeilen: Denn die zehnjährige Steuerbefreiung für E-Autos läuft nur noch bei Neuzulassung bis 31. Dezember 2015. Später wird die Befreiung auf fünf Jahre reduziert, wenn der E-Wagen bis zum 31. Dezember 2020 in den Verkehr kommt. Weitere Neuerung: Vom 1. September an gilt die strengere Abgasnorm Euro 6 für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dadurch werden die Emissionen von Neufahrzeugen im steuerlichen Sinn strenger bewertet und ein Ausstoß von mehr als 95 g/km CO2 wird mit der zusätzlichen CO2-Steuer „geahndet“. Diese bemisst sich nach den Kohlendioxid-Emissionen und dem Hubraum.
geschrieben von MID veröffentlicht am 28.07.2015 aktualisiert am 28.07.2015
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