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In Frankreich beim Schnellfahren erwischt? In Italien über eine rote Ampel gefahren? Kein Problem, hat ja sowieso keine Konsequenzen für mich. Das dachte sich der ein oder andere deutsche Autofahrer und gab auf den Autobahnen außerhalb Deutschlands so richtig Gas. Bisher dürfte er damit wohl auch Glück gehabt haben, aber im Oktober ändert sich die Rechtslage.
Das Bundesamt für Justiz soll bald die Möglichkeit bekommen, Bußgelder aus anderen europäischen Ländern einzutreiben. Noch vor der Sommerpause hat der Bundestag dem Gesetz zugestimmt, dass es ab jetzt möglich machen soll, Verkehrssünden aus dem europäischen Ausland zu ahnden. Da die Bußgeldbescheide häufig mehrere Wochen oder Monate brauchen, bis sie versendet werden, sollten Autofahrer auch jetzt schon vorsichtig sein, wenn sie mit dem Auto in den Urlaub oder auf Geschäftsreise fahren.
Wichtig ist, dass der Bescheid rechtskräftig ist. Im Klartext bedeutet das: Die Bußgeldbehörde des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde, muss dem Halter des Autos die Möglichkeit geben, sich zu äußern. War der Autofahrer beispielsweise in Frankreich unterwegs, muss die französische Behörde eine deutsche Übersetzung des Bescheids mitsenden. Tut sie das nicht, hat der Fahrer erst einmal das Recht, nicht zu zahlen, sollte aber eine Übersetzung anfordern. Reagieren sollte man in jedem Fall, da das Verfahren auch ohne Antwort des Halters abgeschlossen wird und er somit zur Zahlung verpflichtet ist. Wer nicht bezahlt, könnte auch bei späterer Einreise in das Land noch zur Kasse gebeten werden.
Entspannter geht es mit Strafzetteln für Falschparken zu. Da es sich erst ab einem Bußgeldbetrag von 70 Euro für die Behörden lohnt, den Verwaltungsaufwand zu betreiben, bleiben die meisten Strafzettel ohne Konsequenzen. Trotzdem rechnet das Bundesamt für Justiz in Zukunft mit neun Millionen Euro im Jahr zusätzlich durch die neuen Maßnahmen.
geschrieben von Marie Weimershaus veröffentlicht am 02.08.2010 aktualisiert am 02.08.2010
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