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Der seit Ende 2005 andauernde Rechtsstreit um verschiedene Bemessungs-Grundlagen für die Höhe der Lkw-Mautsätze ist beendet. Die Auseinandersetzung wurde jetzt in einem Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) ohne Sachentscheidung eingestellt. Möglich wurde die Einigung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. Juli 2013, das die zunächst nur in einer Verordnung enthaltenen Regelungen zur Mauthöhe mit Gesetzeskraft bestätigte.
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch die Auffassung eines Kieler Spediteurs, die Spreizung der Mautsätze zwischen unterschiedlichen Achsklassen sei zu gering. Ursprünglich hatte das OVG die Mauthöhenverordnung gekippt und für unwirksam erklärt. Ohne die Klärung durch das Mautgesetz wären an den Bund womöglich Rückforderungen der Spediteure in Milliardenhöhe gestellt worden. Mit dem Ende dieses Verfahrens gerät ein anderer Maut-Rechtstreit wieder in den Mittelpunkt. Zwischen der Bundesregierung und den Gesellschaftern des Mautbetreibers Toll Collect, Daimler und Deutsche Telekom wird wegen Schadenersatz in Milliardenhöhe wegen der verspäteten Inbetriebnahme des Mautsystems 2005 gestritten. Mit einer Fortsetzung des Verfahrens wird im Herbst gerechnet.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 09.08.2013 aktualisiert am 09.08.2013
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