Streitpunkt Dienstwagen-Besteuerung

Laut eines aktuellen Berichts des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln (FiFo) und des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und des Berliner Jura-Professors Stefan Klinski ist die derzeitige Praxis der Dienstwagen-Besteuerung unsinnig, ungerecht und klimafeindlich. Die vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebene Studie schlägt daher Reformen vor, die dem Staat mehrere Millionen Euro bescheren, und die Umwelt deutlich entlasten würden.

Besserverdiener im Vorteil

Das Fifo untersuchte hierzu die Zahlen der jährlich in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. Dabei stellte das Institut fest, dass durchschnittlich 60 Prozent aller neuen Pkw als Firmenwagen zugelassen werden. Dies führt der Bericht darauf zurück, dass dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von der [foto id=“357216″ size=“small“ position=“left“]gängigen Praxis profitieren. So muss der Fahrzeugnutzer, nach aktuellem Recht, lediglich ein Prozent des Anschaffungs-Listenpreises zu seinem steuerpflichtigen Einkommen hinzurechnen. Da Firmenwagen häufig mit dem Gehalt verrechnet werden, müssen Dienstwagen-Besitzer also netto weniger Steuern zahlen. Doch auch für Unternehmen ist es attraktiver, Gehälter teilweise in Form von Dienstfahrzeugen auszuzahlen, da der Anschaffungspreis eines Firmenwagens wiederum von der Steuer abgesetzt werden kann. Je hochpreisiger also der Dienstwagen, desto mehr kann das Unternehmen steuerlich geltend machen. Eigentlich eine Win-win-Situation, wäre da nicht das Problem, dass Dienstwagen in höheren Lohnklassen durchaus üblicher sind. Der FiFo-Studie zufolge, profitieren „Besserverdiener“ daher überdurchschnittlich häufig von diesen Steuerprivilegien, zu denen „Normalverdiener“ nur selten Zugang haben. Diese faktische Steuersubvention widerspreche damit dem Gebot der Steuergerechtigkeit. Zudem fördere sie eine übermäßige Nutzung von Firmenwagen für private Zwecke und damit die Verlagerung des Verkehrs auf die Straße. Damit läuft die gängige Praxis auch den Plänen zum Klimaschutz des Bundes und der EU entgegen, welche die Anschaffung spritsparender Modelle fördern wollen.

Die Alternative

Um die Subventionen privater Nutzung von Firmenwagen zu beseitigen, macht der Bericht konkrete Angaben, wie eine Reformierung mit möglichst wenig Aufwand realisiert werden könnte. Demnach soll die bisherige anschaffungsbezogene Pauschale überarbeitet, und um eine nutzungsbezogene Komponente ergänzt werden. Die Berechnung der Kosten für einen Dienstwagen sollen künftig nicht mehr anhand dessen Listenpreis, sondern der tatsächlichen [foto id=“357217″ size=“small“ position=“right“]Anschaffungskosten berechnet werden. Die nutzungsbezogene Komponente soll sich aus den privat gefahrenen Kilometern und dem Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs errechnen. Die privat gefahrenen Kilometer sollen pauschal mit 75 Prozent der Gesamtfahrleistung – abzüglich der Fahrstrecke zum Arbeitsplatz – berechnet werden. Letztere muss dem Finanzamt ohnehin mitgeteilt werden. Die zweite Alternative bleibt die Abrechnung per Fahrtenbuch. Dienstwagen-Fahrer müssten so lediglich einmal jährlich dem Finanzamt, zusätzlich zum Arbeitsweg, die Gesamtfahrleistung ihres Wagens mitteilen. Im Hinblick auf häufig sehr verbrauchsstarke Dienstfahrzeuge soll in Anlehnung an das britische Model der CO2-Ausstoß des Fahrzeuges mit in die Kostenberechnung einfließen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst klein zu halten, würde der Kraftstoffverbrauch jedoch nicht tatsächlich zu erfasst, sondern anhand der im Fahrzeugschein angegebenen CO2-Emission ermittelt werden.

Enormes Potential

Mit dem neuen Modell wären Dienstwagenfahrer also annähernd den gleichen steuerlichen Belastungen und Abgaben unterworfen wie diejenigen, die ihr Gehalt komplett bar ausbezahlt bekommen. Nach Fifo-Schätzungen könne der Staat durch Steuern und Sozialabgaben so jährlich 3.3 bis 5.5 Milliarden Euro mehr einnehmen. Zudem gibt das Gutachten eine grobe Schätzung bezüglich [foto id=“357218″ size=“small“ position=“left“]einer möglichen CO2-Einsparung ab. Da das vorgeschlagene Modell den Anreiz nimmt, große und verbrauchsstarke Pkw als Dienstfahrzeuge anzuschaffen und diese möglichst häufig privat zu nutzen, könnten in den nächsten acht Jahren 2.9 bis 5.7 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Die deutsche Automobil Industrie, mit ihren jährlich im Schnitt 750.000 abgesetzten Dienstfahrzeugen, wäre durch die Reform nur wenig betroffen. „Es wird weniger gefahren, aber der bisherige Dienstwagennutzer dürfte kaum ganz aufs Auto verzichten“, so der Bericht. Zudem werde die Nachfrage nach energieeffizienten Fahrzeugen steigern, welche das Gutachten als eine der wesentlichen Zukunftsbereiche der deutschen Hersteller bezeichnet.

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