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Motorradfahrer müssen in Italien bereits bei relativ geringfügigen Verstößen mit drakonischen Strafen rechnen, warnen die Sachverständigen von Dekra. Wer beispielsweise ohne oder mit einem nicht zulässigen Helm fährt, riskiert zum einen ein Bußgeld zwischen 74 und 299 Euro; außerdem ordnen die Behörden eine Verwahrung des Fahrzeuges für 60 Tage an.
Wenn der Fahrer auf seinem Motor- und Kleinkraftrad nicht korrekt sitzt, beim Beschleunigen in sportlicher Manier das Vorderrad vom Boden abhebt oder der Lenker nicht mit beiden Händen gehalten wird, sofern dies nicht zum Handzeichen geben oder Manövrieren erforderlich ist, kennen die italienischen Ordnungshüter kein Pardon. Im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren wird das Fahrzeug sogar 90 Tage lang von der Straße verbannt.
Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die Vorschriften zu Mitnahme von Beifahrern. Auf Kleinkrafträdern dürfen nur Fahrer über 18 Jahren einen Sozius mitnehmen, selbst wenn das Zweirad für zwei Personen zugelassen ist. Grundsätzlich müssen auch die Beifahrer einen zugelassenen Helm tragen. Bei Verstößen minderjähriger Mitfahrer haftet der Fahrer.
Die Verwahrung des Fahrzeuges bedeutet allerdings kein Fahrverbot: der Fahrer darf mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Das Fahrzeug wird dem Besitzer belassen, er darf es jedoch für 60 bzw. 90 Tage nicht führen.
In allen Ländern der EU besteht für Motorradfahrer grundsätzlich Helmpflicht.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 06.08.2010 aktualisiert am 06.08.2010
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