Sturm, Nebel und rutschige Fahrbahnen –Vorsicht ist angesagt!

Es ist wieder so weit: Die dunkle Jahreszeit mit Stürmen, fallenden Blättern und dichtem Nebel können dem Autofahrer das Leben schwermachen. Neben schlechter Sicht, rutschigen Fahrbahnen fordern jetzt auch im Dunkeln oftmals kaum erkennbare Fußgänger die Aufmerksamkeit in besonderer Weise heraus. Für die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) Anlass, ein paar Tipps mit auf den Weg zu geben, um die kommenden Monate sicher zu „durchfahren“.

Sehen und gesehen – gerade im Herbstnebel oft ein schwieriges Unterfangen. Deshalb sollte an trüben Tagen das Licht auch tagsüber eingeschaltet sein, wird geraten. Nach dem Motto: „Licht an immer dann, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern“. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherungen legen diese Empfehlung zugrunde und bezahlen im Fall eines Unfalls wegen mangelhafter Beleuchtung nur einen Teil der Kosten.

Bei Nebel gilt allerdings grundsätzlich, das Fernlicht nicht einzuschalten, da die feinen Wassertröpfchen das Licht stärker reflektieren, die Sicht wird dadurch noch schlechter. Auch der Einsatz von Nebelleuchten ist durch die StVO geregelt. Sie dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (Richtwert: Abstand zwischen zwei Leitpfosten auf der Autobahn).

Gewarnt wird davor, sich bei vereisten Scheiben nur ein „Guckloch“ zu kratzen. So werde die Frontscheibe zum Sicherheitsrisiko, mahnen die GTÜ-Experten, denn das Sichtfeld sei viel zu klein und besonders in Kurven entstehe der gefährliche „tote Winkel“. Auch sollte der Scheibenwischer bei vereister Scheibe auf keinen Fall zum Einsatz kommen; die Wischerblätter werden es danken. Ihre einwandfreie Arbeit weiß man schließlich gerade in der düster-nasskalten Zeit zu schätzen.

Erinnert wird an die regelmäßige Reinigung der Scheinwerfergläser. Sie werden jetzt von Schmutz und Matsch auf den Straßen schnell blind – mit der Folge, dass Autofahrer nicht nur schlecht sehen können, sondern auch von anderen Verkehrsteilnehmern kaum wahrgenommen werden.

Einen Appell richtet die GTÜ auch an Fußgänger und Radfahrer, denen helle Kleidung aus reflektierendem Material oder mit entsprechenden Applikationen empfohlen wird. Besonders Kinder, die in nebeligen Morgenstunden auf dem Schulweg sind, können auf diese Weise sicherer ihr Ziel erreichen.

Werden die Straßen wegen nasser Blätter oder Eis und Schnee zu Rutschbahnen, sollte trotz langsamerer Fahrweise auch der Abstand zum Vordermann verdreifacht werden, denn weder ABS noch hochwertige Winterreifen garantierten den schnellen Stillstand beim Bremsen, so die Sachverständigen. Brücken und Waldschneisen, wo der eisige Wind freie Bahn hat, erweisen sich bei Frost als besonders gefährlich. Heftiges Gasgeben, starkes Bremsen oder hastige Lenkbewegungen sind auf glatten Straßen tabu. Sollte das Fahrzeug einmal ausbrechen: Kupplung treten und vorsichtig gegenlenken. Bei Automatikfahrzeugen sollte der Schalthebel auf „Neutral“ gestellt werden.

Wer sich über die momentane Griffigkeit seiner Reifen nicht im Klaren ist, dem empfehlen die Experten im Zweifelsfall – sobald es der Verkehr zulässt – einen kurzen Tritt aufs Bremspedal.

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Oktober 17, 2009 um 10:44 pm Uhr

Das mit den 50 Meter Sichtweite ist zwar Gesetzlich geregelt, doch ganz ehrlich gesagt für die forderen Nebelscheinwerfer halte ich diese Regelung für Blödsinn denn es sieht doch so aus, das selbst bei klarer Sicht der Gegenverkehr ijn keiner Weise geblendet wird oder liege ich da falsch? Die Nebelschlußleuten allerdings blenden wirklich sehr wenn sie bei einer Sicht über 50 Meter eingeschaltet werden.
Gruß Pikas52

Gast auto.de

Oktober 16, 2009 um 3:19 pm Uhr

Hallo Andy, leider muss ich Dich korrigieren. Die Nutzung sowohl von Nebelschlußleuchten, wie leider auch der vorderen Nebelscheinwerfen ist leider nur bei Sicht unter 50 mtr. erlaubt. Habe leider genauso gedacht wie Du und dann 10€ an die Polizei von MG gezahlt. LG Ulli

Gast auto.de

Oktober 16, 2009 um 7:51 am Uhr

Komentar zu Andy’s Komentar bezüglich Nebelschlussleuchten:
Werden Nebelschlussleuchten unter einer Sichtweite von 50m benützt sind Sie so irritierend das die Bremslichter schlechter wahrgenommen werden, was auch nicht unbedingt förderlich ist.
Also hat die unter 50 Meter Sichtweiteregelung auch für Nebelleuchten schon ihren Sinn.
Ich denke Andy gehört auch zu den Lenkern denen man eine Nebelleuchte ins Armaturenbrett einbauen sollte welche im tüchtig ins Gesicht blendet.
LG ein Autoelektriker

Gast auto.de

Oktober 15, 2009 um 3:54 pm Uhr

Bei Nebel gilt allerdings grundsätzlich

Die Ausführung gilt nur für Nebelschlußleuchten, nicht für Nebelscheinwerfer.
Ob der Autor überhaupt einen Führerschein hat?
Lg
Andy

Gast auto.de

Oktober 15, 2009 um 8:21 am Uhr

ich fünde es sehr gut informiert zu sein!

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