Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Wenn es heftig stürmt, hagelt oder blitzt, bangen viele Fahrzeugbesitzer um ihr Auto – oft zu recht, wie aktuelle Sturmbilder zeigen. Die gute Nachricht für alle Betroffenen: In der Regel deckt die Teilkasko die Kosten von Hagel- und Sturmschäden ab, lediglich die Selbstbeteiligung muss vom Versicherungsnehmer getragen werden. Vorsicht: Häufig sind Werkstattbindungen vorgeschrieben.
Nach dem Schaden informiert man zuerst die eigene Versicherung. Denn ihr muss die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen. Bis dahin dürfen keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Anders als bei einen Unfall mit Fremdverschulden darf der Versicherte nach Angaben des ADAC in der Kaskoversicherung keinen eigenen Gutachter einschalten.
Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des entstandenen Schadens oder die Art der Reparaturdurchführung kommt, muss ein Sachverständigenverfahren für Klärung sorgen. Um auf etwaige Diskussionen vorbereitet zu sein, ist es ratsam, direkt nach dem Vorfall einige Fotos zu machen. Ebenso ist es sinnvoll, einen Nachweis über die Wetterlage zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Berichte aus lokalen Zeitungen, die das Unwetter belegen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.06.2014 aktualisiert am 10.06.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.