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Diesel-Fahrverbote
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat keine Bedenken gegen Diesel-Fahrverbote in der Landeshauptstadt und gab damit der Deutschen Umwelthilfe Recht. Eine solche Maßnahme verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Gesundheit der Bevölkerung sei höher zu bewerten als das Recht einzelner Autofahrer, so Richter Wolfgang Kern.
Die Richter stellten außerdem fest, dass mögliche Fahrverbote nicht nur für Tage mit erhöhten Schadstoffwerten gelten müssen. Wenn Stuttgart die Luftqualität in der Stadt tatsächlich verbessern wolle, müssten wohl etliche Dieselfahrzeuge grundsätzlich ausgesperrt werden.
Den Luftreinhalteplan des Landes Baden-Württemberg beurteilte das Gericht als unzureichend. Er sieht neben Geschwindigkeitsbeschränkungen ab dem kommenden Jahr auch Fahrverbote für bestimmte Autos vor. Die will Ministerpräsident Winfried Kretschmann von den Grünen aber eigentlich vermeiden.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 31.07.2017 aktualisiert am 31.07.2017
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