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Subaru bietet künftig eine Anschlussgarantie an. So kann die Neuwagengarantie über fünf Jahre und 160.000 Kilometer um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden. Sie ist europaweit gültig und gilt wahlweise für zwölf, 24 oder 36 Monate und bis maximal 200.000 Kilometer Laufleistung. Sie kann direkt beim Neuwagen-Kauf oder innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstzulassung bei jedem teilnehmenden Vertragspartner abgeschlossen werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle.
Auch für Gebrauchtwagen gibt es auf Wunsch länger Schutz. Ist das Fahrzeug nicht älter als sieben Jahre und maximal 100.000 Kilometer gelaufen, können Kunden bei Vertragsabschluss eine 24-monatige Garantie wählen. Für ältere Gebrauchte bis maximal zwölf Jahre gibt es optional eine zwölfmonatige Garantie. Sie gilt für alle Gebrauchtfahrzeuge, die beim Subaru-Partner gekauft werden – unabhängig von der Marke. Auch hier sind die regelmäßige Wartung und Inspektion gemäß den Herstellervorgaben in autorisierten Vertragswerkstätten Bedingung.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 15.04.2016 aktualisiert am 15.04.2016
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