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Das Fahrrad ist ein günstiges und gleichzeitig gesundes Fortbewegungsmittel. Für das Fahren benötigt man zwar keinen Führerschein, dennoch müssen im Straßenverkehr gewisse Regeln beachtet werden.
Generell sind Radler dazu verpflichtet, einen in ihre Fahrtrichtung mit blauen Schildern und weißem Fahrradsymbol (Zeichen Nr. 237, 240, 241) gekennzeichneten Radweg zu benutzen. Radwege, die durch eine farbige Bepflasterung oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn zu erkennen sind, können, müssen aber nicht benutzt werden. Genau wie für Autofahrer gilt auch für Zweiradfahrer ein Rechtsfahrgebot. In der Regel müssen Biker auf den Radwegen hintereinander fahren, es sei denn, der Verkehr lässt das Nebeneinanderfahren zu. Sind 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs, dürfen sie laut den Deutschen Versicherern (GDV) als geschlossener Verband fahren und gelten als ein Verkehrsteilnehmer.
Spezielle Zusatzschilder weisen darauf hin, wenn die Busspur auch für den Radverkehr offen steht. Kinder müssen bis zum achten Lebensjahr und dürfen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auf den Gehweg ausweichen. In Fußgängerzonen muss das Zweirad stets geschoben werden.
Wer zu zweit radeln möchte, braucht zwei Drahtesel. Denn die Mitnahme von Personen auf der Fahrradstange oder auf dem Gepäckträger ist verboten. Kinder bis zum siebten Lebensjahr gehören in einen Kindersitz oder in einen Fahrradanhänger.
Keine Sonderregelung gilt in Sachen Alkohol und Handy. Wer betrunken auf seinem Bike ertappt wird, muss mit einem Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar mit dem Verlust des Führerscheins rechnen. Wer während der Fahrt mit dem Mobiltelefon am Ohr gesichtet wird, muss 25 Euro Strafe bezahlen. In der Regel kostet ein Verstoß von Radlern mindestens fünf Euro. Wer auf dem Radweg in die falsche Richtung unterwegs ist, muss 15 Euro bezahlen. Hat er dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert, sind es sogar 20 Euro. Überfährt ein Fahrradfahrer eine rote Ampel werden zwischen 45 Euro und 120 Euro.
Jedes Jahr findet am 3. Juni der „Europäische Tag des Fahrrads“ statt. Grund genug, den Drahtesel aus der Garage zu holen und statt ins Auto, einmal wieder aufs Rad zu steigen. Das freut die Gesundheit und die Umwelt.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 03.06.2010 aktualisiert am 03.06.2010
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Hallo, in den Bericht über Fahrradfahrer ist nichts über die Benutzung von Gehwegen oder auch Bürgersteigen erwähnt.Es ist eine üble Sitte der Radfahrer, diese zu benutzen und dadurch Fußgänger zu gefährden.Mich hat man schon angefahren und verletzt – ein Jahr hatte ich unter der Verletzung zu leiden.Der Verursacher war schnell mit dem Rad auf und davon.Unfallflucht gilt für Radfahrer wohl nicht?Wenn Radfahrer zu mindestens ein Nummernschild hätten so hätte man eine Möglichkeit sie zu identifizieren.
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Markus Müller
Juli 20, 2010 um 10:48 am UhrIch kenne das auch, doch hat das meiner Meinung nach etwas mit Rücksicht zu tun. Hier in Leipzig gibt es eine Kreuzung (Westplatz) an dem ein Fahrradweg mit auf der Straße ist und über die Kreuzung verläuft. Alle paar Wochen passiert dort jedoch ein schlimmer Unfall da die Autofahrer den Radweg einfach mit benutzen und nicht auf Radfahrer achten. Selbst eine Freundin von mir ist dort schon angefahren worde. Zum Glück ist nichts schlimmeres als Prellungen und Schürfwunden passiert. Bei solchen stellen verstehe ich wenn Radfahrer unerlaubt auf Gehwege ausweichen.
Wenn alle (Autofahrer, Radfahrer aber auch Fußgänger) mehr Rücksicht nehmen würden gäbe es viel weniger Probleme.