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Das Interesse an Tagfahrleuchten ist groß; Nachrüstlösungen erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit. Doch nicht alle werden korrekt montiert, bemängeln zunehmend die Prüfer bei der Hauptuntersuchung. Ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes wies jetzt auf die Regeln hin, die für nachträglich angebrachte Tagfahrleuchten gelten.
Danach müssen sie das Zulassungszeichen mit einem E im Kreis und die Buchstaben RL für „Running Light“ tragen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis, und der Versicherungsschutz ist in Gefahr. Bei Anbau und Anschluss sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. So dürfen Tagfahrleuchten nicht niedriger als 25 Zentimeter und nicht höher als anderthalb Meter über der Straße montiert sein. Als Mindestabstand zwischen den Leuchten sind 60 Zentimeter festgelegt. Von der Fahrzeugkante dürfen sie höchstens 40 Zentimeter entfernt leuchten.
Fehler werden beim Anschluss und der Schaltung gemacht. Tagfahrleuchten sind nämlich in der Regel kein Ersatz für das Positions- beziehungsweise Standlicht. Eine Ausnahme bilden speziell dafür ausgelegte und zugelassene Kombi-Leuchten. Mit gedimmter Lichtleistung sind sie auch als Positionslicht nutzbar. Das serienmäßige Positionslicht muss dann aber stillgelegt werden. Ansonsten gilt: Das Tagfahrlicht erlischt, wenn der Fahrer die Beleuchtung einschaltet. Die Rücklichter dürfen zusammen mit den Tagfahrleuchten brennen, müssen es aber nicht. Beim vorderen Positions- oder Standlicht lässt die Zulassungsvorschrift keine Wahl. Spezielles Tagfahrlicht ist nur ohne Standlicht erlaubt.
Natürlich darf jeder auch tagsüber mit Abblendlicht fahren, um sein Auto besser erkennbar zu machen. Die Energiebilanz spricht jedoch eindeutig für spezielle Tagfahrleuchten, möglichst in LED-Lichttechnik. Während das Pkw-Abblendlicht etwa 150 Watt Leistung benötigt, begnügen sich LED-Tagfahrleuchten zusammen mit zirka 10 Watt. Die Leuchten kommen somit ohne messbaren Mehrverbrauch im täglichen Fahrbetrieb aus und halten dazu ein Fahrzeugleben lang, da die Lebensdauer einer LED etwa 10 000 Betriebsstunden beträgt und somit dreißig Mal höher ist als die einer H7-Glühlampe.
Die Kfz-Meisterbetriebe bieten geeignete Nachrüstsätze an. Die Profis kennen zudem die Regeln für Anbau und Schaltung. Eine gute Möglichkeit, das Autolicht prüfen zu lassen, bietet der Licht-Test 2010. Unter dem Motto „Gut sichtbar – auch am Tag“ weist die Aktion in diesem Oktober besonders auf das Sicherheitsplus von Tagfahrleuchten hin. Der Licht-Test wird vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe und der Verkehrswacht organisiert. Schirmherr ist Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer. Partner der Aktion sind Land Rover Deutschland, der ADAC, Osram, der Zentralverband der Augenoptiker und Auto Bild.
geschrieben von auto.de/(ampnet/Sm) veröffentlicht am 20.08.2010 aktualisiert am 20.08.2010
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