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Tagsüber mit Licht zu fahren, wird zwar seit 2005 auch in Deutschland empfohlen, ist aber im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern keine Pflicht. Dementsprechend gering ist bei uns die Zahl der Autofahrer, die permanent mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren, und das Wissen darüber, wo Lichtpflicht besteht.
Dabei sind die Regeln nicht immer leicht zu durchschauen, da einige Länder die Lichtpflicht auf Herbst und Winter – also ab Oktober oder November – oder auf bestimmte Straßen außerhalb von Ortschaften beschränken.
Deshalb rät der TÜV Süd, zumindest in diesen Ländern immer und überall mit Licht zu fahren, um keinen Ärger mit der Polizei zu bekommen. Denn Tagfahr- oder Abblendlicht eingeschaltet zu haben, ist nirgendwo verboten. Die Liste der Staaten, die auf Tagfahrlicht setzen, wird dabei immer länger.
Aktuell sind es Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kosovo, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Weißrussland. In Frankreich und der Schweiz wird das Fahren mit Licht am Tag wie bei uns zumindest empfohlen.
Ob sich ab 2011, wenn nach einer internationalen Vorschrift alle Neuwagen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein müssen, daran etwas ändert, ist noch abzuwarten.
geschrieben von (ar/hhg) I (Foto:dpp) veröffentlicht am 24.09.2009 aktualisiert am 24.09.2009
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