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Tagfahrleuchten dürfen nun auch bei Motorrädern eingeschaltet werden. Seit Oktober 2009 war zwar Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings nicht, wie das Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) mitteilt. Jetzt änderte der Bundesrat den § 17 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sodass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen. In dem Gesetz heißt es nun: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“ Durch die Neuregelung können auch Motorräder von den strom- und damit auch kraftstoffsparenden Eigenschaften spezieller Tagfahrleuchten profitieren.
Mit einem Inkrafttreten der StVO-Änderungen ist spätestens bis April 2013 zu rechnen. Schon seit dem 1. Oktober 1988 müssen Motorräder auch am Tage mit Abblendlicht fahren (StVO §17 Abs. 2a) unterwegs sein.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 14.11.2012 aktualisiert am 14.11.2012
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