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Seit Montag, 7. Februar 2011, dürfen europaweit neue Fahrzeugmodelle nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sind. Aus diesem Grund hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin in einem zweieinhalbjährigen Projekt gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin und dem Forschungsinstitut Human-Factors-Consult untersucht, welche Auswirkungen das Fahren mit Licht am Tage auf die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sowie Motorradfahrer, hat.
Nach umfangreichen Versuchsreihen im Lichtkanal, im Fahrsimulator und im realen Straßenverkehr hat die UDV festgestellt, dass weder der Blick von Autolenkern durch Tagfahrlicht „gebunden“, noch ein schwacher Verkehrsteilnehmer später oder gar nicht gesehen wird. Negative sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer waren in verschiedenen Szenarien nicht zu messen. Auch Motorradfahrer, die bislang tagsüber schon mit Licht unterwegs sind, werden durch beleuchtete Autos nicht so „maskiert“, dass sie beispielsweise dem Gegenverkehr nicht mehr auffallen.
Bei trübem Wetter oder Regen erfolgt zwar eine etwas längere Blickzuwendung auf das beleuchtete Auto, die jedoch nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geht.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 23.02.2011 aktualisiert am 23.02.2011
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Gast auto.de
März 1, 2011 um 7:37 pm UhrMotorradfahrer sind Dreckschweine und Verkehrsraudies!
Deren ekelhafte Scheinwerfer dürten garkeine Verwendung finden!