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Die ersten Nebel haben wir in diesem Spätsommer schon erlebt. Herbst und Winter werden uns noch mehr bringen. Im vergangenen Jahr kam es in Deutschland zu 386 nebelbedingten Unfällen mit Personenschaden. Jeder Autofahrer weiß, dass schlechte Sichtverhältnisse und zu hohe Geschwindigkeit die Hauptursache für schwere Unfälle im Nebel sind. Dennoch ist es jetzt an der Zeit, die Neulinge und die alten Hasen am Steuer an ihr Nebelwissen zu erinnern und mit zwei Missverständnissen aufzuräumen.
Der ADAC gibt gern auch dieses Jahr wieder Tipps, wie man sicher durch Herbst und Winter kommt: Auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber mit Abblendlicht fahren und stets bremsbereit sein, ausreichend Abstand halten. Als Regel für den Abstand bei Nebel gilt: Mindestabstand in Metern ist gleich Geschwindigkeitsanzeige auf dem Tacho.
Beträgt die Sicht weniger als 50 Meter (Abstand zwischen den Pfosten am Fahrbahnrand), darf man nicht schneller als 50 km/h fahren und muss die Nebelschlussleuchte aktivieren. Haben sich die Sichtverhältnisse wieder gebessert, muss sie wieder ausgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden. An dieser Stelle kommt Missverständnis Nummer 1 ins Spiel: Oft wird die Nebelschlussleuchte auch bei Regen und höheren Geschwindigkeiten angeschaltet. Dabei vergessen viele, dass man bei eingeschalteter Nebelrückleuchte nicht schneller als 50 km/h fahren darf.
Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das Ein- und Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel ersparen, sind nicht darauf programmiert, auch bei Nebel für optimale Sicherheit zu sorgen. Sie reagieren lediglich auf Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf andere Sichtbehinderungen. Der ADAC rät den Autofahrern deshalb dringend, bei eingeschränkter Sicht selbst zum Lichtschalter zu greifen. Missverständnis Nummer 2: Das Tagfahrlicht leuchtet nur an der Front des Fahrzeugs, nicht aber hinten. Der nachfolgende Verkehr fährt also auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug zu.
geschrieben von auto.de/(ampnet/Sm) veröffentlicht am 30.09.2013 aktualisiert am 30.09.2013
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