Tagfahrlichter ohne E-Prüfzeichen verboten

Immer mehr Tuning-Freaks möchten ihre Autos durch LED-Leuchten verschönern. Vor alle „Tagfahrlichter“ werden in Handarbeit hergestellt.

Besonders beliebt ist es, in die Frontschürze auf jeder Seite sechs oder mehr Löcher zu bohren und da weiße zwölf Volt LED-Leuchten einzukleben. Doch Experten warnen: Das ist nicht erlaubt.

Tagfahrlichter müssen, wie jede andere Leuchte am Fahrzeug auch, bauartgenehmigt sein. Do-it-Yourself-Lösungen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Dies kann laut der Initiative „Tune it! Safe!“ sogar zum Verlust der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. Im Handel gibt es stattdessen eine Reihe von Universalleuchten mit E-Prüfzeichen, die zu keinen Schwierigkeiten mit der Polizei führen.

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