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Taxi Mythen
Haben sie sich auch schon darüber geärgert, dass Sie am Taxistand immer das erste Fahrzeug in der Schlange nehmen müssen – obwohl hinter dem VW Touran oder Dacia Lodgy eine Mercedes E-Klasse folgt? Oder dass der Fahrer sich weigern darf, nur eine Kurzstrecke zu fahren?
Das müssen Sie nicht, denn dass sind Beispiele für verbreitete Mythen. Hier einige Rechte und Pflichten bei Taxifahrten, die unabhängig von regionalen Taxiordnungen gelten.
Fahrgäste haben am Taxistand laut dem ADAC grundsätzlich das Recht, ihr Taxi frei zu wählen. Auch der Sitzplatz darf ausgesucht werden. Und innerhalb bestimmter Gebiete, den sogenannten „Pflichtfahr-Gebieten“, haben Taxifahrer eine Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Die Beförderung von angetrunkenen oder aggressiven Fahrgästen darf hingegen verwehrt werden.
Diese Beförderungspflicht gilt übrigens auch für Haustiere – außer der Fahrer sieht seine eigene oder die Sicherheit anderer Menschen bedroht. Ob für das Haustier ein Zuschlag fällig wird, regeln dagegen die Taxi-Tarifordnungen der einzelnen Städte. Mit Ausnahme von Blindenhunden, die stets mitgenommen werden müssen.
Kinder bis zwölf Jahre oder 150 Zentimeter Körpergröße müssen im Taxi in geeigneten Kindersitzen angeschnallt sein. Deshalb sind Fahrer dazu verpflichtet, immer zwei Kindersitze mitzuführen. Für Ärger sorgt auch immer wieder die Frage nach dem kürzesten Weg. Grundsätzlich muss der Fahrer die kürzeste Strecke wählen, es sei denn, er vereinbart mit dem Fahrgast etwas anderes. Auch eine Quittung, auf der mindestens Start- und Zielort, Preis sowie das amtliche Kennzeichen oder die Ordnungsnummer steht, muss auf Wunsch des Kunden ausgestellt werden.
Der Fahrer muss außerdem auf 50 Euro herausgeben können. Dabei sollten Taxi-Kunden das Wechselgeld sofort nachzählen, da spätere Reklamationen meist zwecklos sind. Ob ein Fahrer beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt von der regionalen Taxiordnung ab. Eine verbindliche Regelung gibt es dagegen beim Gewicht: Mindestens 50 Kilo Gepäck muss ein Taxi befördern können. Ausgenommen davon sind gefährliche Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, können vom Fahrer verweigert werden.Tolerant muss ein Taxifahrer gegenüber den Wünschen der Fahrgäste sein. So muss er Fenster öffnen und die Lautstärke des Radios regulieren, falls dies gewünscht ist.
Generell dürfen ohne Einverständnis des Fahrgastes auch keine „fremden“ Personen mitbefördert werden. Auch eigene Besorgungen darf der Fahrer nur mit der Zustimmung seines Fahrgastes machen. Verboten ist es generell, in Taxis zu rauchen – und zwar für Fahrer und Fahrgast.
geschrieben von MID veröffentlicht am 09.10.2015 aktualisiert am 09.10.2015
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