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Taxi-Urteil
Wer zu viel Alkohol getrunken hat, sollte in jedem Fall ein Taxi nehmen und nicht ins eigene Auto steigen. Doch Vorsicht: Eine Taxifahrt im betrunkenen Zustand kann teuer werden – und das nicht nur wegen der Fahrtgebühren. Im konkreten Fall übergab sich ein Besucher des Münchner Oktoberfestes im Taxi. Die Richter sprachen dem Taxifahrer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Hälfte der anfallenden Reinigungskosten zu. Warum aber nicht den vollen Betrag? Begründung: Den Taxifahrer habe in diesem Fall ein Mitverschulden getroffen, weil er trotz der Bitte des Fahrgastes nicht angehalten habe, urteilte das Amtsgericht München. (Az.: 271C 11329/10). Ansonsten hätte der Fahrgast wohl den kompletten Betrag zahlen müssen.
geschrieben von (shw/mid) veröffentlicht am 09.09.2014 aktualisiert am 09.09.2014
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