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Gericht verbietet Fahrdienste
Der Taxi-Konkurrent Uber darf seine Dienste in Deutschland vorläufig nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz darf das Unternehmen keine Fahrgäste mehr befördern. Geklagt hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen.
Uber sieht sich als Makler von Fahrdiensten zwischen Privatpersonen. Über eine Smartphone-App können Fahrer und Fahrgäste in Kontakt treten und eine bezahlte Fahrt vereinbaren. Die Preise sollen unter denen der konkurrierenden Taxis liegen. Uber ist nach eigenen Angaben in weltweit rund 200 Städten aktiv. In Deutschland gibt es den Dienst bislang in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf. Weitere Städte sollen folgen.
Taxi-Verbände kämpfen nicht nur in Deutschland bereits seit einiger Zeit gegen neue Konkurrenten wie Uber und verwandte Dienste wie Lyft oder Sidecar. Zu den Argumenten zählen dabei Sicherheitsbedenken wegen nicht-professioneller Fahrer und laxer Fahrzeug-Überprüfung, mögliche Probleme beim Versicherungsschutz und mangelnde Tarifsicherheit für Kunden der Fahrdienstleister.
geschrieben von sp-x veröffentlicht am 02.09.2014 aktualisiert am 02.09.2014
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