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Ab dem 19. Januar 2013 wird bei Leichtkrafträdern bis 125 ccm Hubraum das Tempolimit von 80 km/h für unter 18-Jährige aufgehoben. Das sieht die anstehende Änderung der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung vor, die sich an der 3. EG-Führerscheinrichtlinie orientiert. Sie erlaubt laut ARAG Experten keine Sonderauflagen für die Fahrerlaubnis A1 mehr, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.
Allerdings gilt fortan eine verschärfte Definition der Klasse A1, die neben dem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS auch das Verhältnis zum Gewicht vorschreibt: Es darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen.
Dieses zusätzliche Kriterium „Verhältnis Leistung/Gewicht“ verhindere laut dem Institut für Zweiradsicherheit (ifz), dass Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 Zugang zu sehr leichten und gleichzeitig starken Fahrzeugen haben, die deutlich schneller als 100 km/h fahren.
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 30.03.2012 aktualisiert am 30.03.2012
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