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Telefonieren am Steuer kann für Autofahrer nicht nur teuer werden. Wiederholungstäter können sogar den Führerschein verlieren. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und wies die Rechtsbeschwerde eines Mannes zurück (Az.: 3 RBs 256/13). Der Verkehrsverstoß des Autofahrers habe mit einer bloßen Geldbuße nicht angemessen geahndet werden können, urteilten die Richter.
Ein Fahrverbot könne dagegen auch verhängt werden, wenn der Betroffene beharrlich Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) verletze. Das könnten auch eher geringfügige Verkehrsverstöße wie das Telefonieren während der Autofahrt sein, wenn sie wiederholt begangen würden, erklären die ARAG-Experten.
geschrieben von auto.de/(rlo/mid) veröffentlicht am 20.05.2014 aktualisiert am 20.05.2014
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