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Telefonieren mit Start-Stopp-Motoren
Wer mit seinem Fahrzeug an der Ampel steht, darf mit dem Handy am Ohr telefonieren – aber nur dann, wenn der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Dies haben Richter am Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben (Az. 1 RBs 1/14). Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer an einer roten Ampel anhalten, wobei sich der Motor seines Autos automatisch durch die Start-Stopp-Funktion abschaltete. Daraufhin griff er zu seinem Handy und telefonierte. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn deshalb zu einer Geldbuße. Die Richter am OLG Hamm beurteilen die Situation aber anders. Sie gehen davon aus, dass das Gesetz nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor differenziert. Steht das Fahrzeug und ist der Motor aus, sind demnach beide Hände frei. Allerdings müsse das Gespräch beim Start beendet sein, so die Richter.
geschrieben von MID veröffentlicht am 04.11.2014 aktualisiert am 05.11.2014
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