Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Gute Nachrichten für Camping-Freunde: Seit Januar dürfen Pkw–Caravan-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100 Kilometer pro Stunde fahren. Die entsprechende Verordnung war bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Laut dem Caravaning-Industrie-Verband (CIVD) hat die Bundesregierung jetzt die Frist aufgehoben.
Damit wird gleichbleibend niedrigen Unfallzahlen Rechnung getragen. Die Wohnanhängergespanne dürfen Tempo 100 fahren, wenn das Zugfahrzeug über ABS verfügt und dessen zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Zudem müssen die Reifen des Hängers mindestens den Geschwindigkeitsindex „L“ für 120 km/h tragen und dürfen nicht älter sein als sechs Jahre. Die Stützlast muss darüber hinaus genau eingehalten werden. Außerdem muss der Anhänger hydraulische Stoßdämpfer aufweisen und mit einer geprüften Stabilisierungsvorrichtung ausgestattet sein. Alternativ zählt auch ein elektronisches, fahrdynamisches Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb beim Zugfahrzeug.
Caravans, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können nachgerüstet werden. Nach einer Abnahme des Gespanns bei einer autorisierten Prüforganisation trägt die Kfz-Zulassungsstelle die Erlaubnis für den Tempo-100-Betrieb in die Fahrzeugpapiere ein und stellt die begehrte „100“-Plakette aus. Übrigens darf dann auch ein anderes Zugfahrzeug verwendet werden, wenn es die entsprechenden Voraussetzung ebenfalls erfüllt.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 19.01.2011 aktualisiert am 19.01.2011
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.