Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Radfahren
Viele Freizeit-Radler kennen die Situation: Bei der Fahrt auf dem Radweg rast eines der trendigen Räder mit elektrischer Tretunterstützung vorbei. Da stellt sich für viele die Frage, ob es eigentlich ein Tempolimit auf den reservierten Spuren gibt.
Nein, eine fixe Beschränkung gibt es nicht, sagt Rechtsanwalt Kay Rodegra im ARD-Morgenmagazin. Aber schalten und walten wie sie wollen, dürfen Radler auch nicht.
Denn wie im Straßenverkehr allgemein, gilt auch für Fahrradfahrer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Das bedeutet, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden dürfen. Das gilt natürlich nicht nur für Pedelecs, sondern für alle.
Sollten da sportlich Ambitionierte nicht besser auf die Straße ausweichen?
Nein, das dürfen sie nicht. Tun sie es doch, droht laut dem Anwalt eine Strafe von 20 Euro. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei Gruppen über 16 Personen dürfen die Radler auf die Fahrbahn ausweichen. Also nicht wundern, wenn an einer Steigung ein Rentner-Tross an einem vorbeizieht.
geschrieben von MID veröffentlicht am 21.04.2016 aktualisiert am 21.04.2016
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.