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Österreichische Polizisten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Tempoüberschreitung von Fahrzeugen schätzen.
So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mindestens 100 Metern stattfinden und festgestellt werden dürfen nur Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 30 km/h. Da Polizisten in der Regel mit einem mobilen Radar oder Lasern die Geschwindigkeit messen, kommt das Schätzen in der Praxis aber nur noch in Einzelfällen vor, teilt der ADAC mit.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 03.08.2012 aktualisiert am 03.08.2012
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