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Einen ganz eigenen Weg der Terrorismus-Bekämpfung geht jetzt Daimler. Der Auto-Konzern will nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ künftig alle drei Monate seine rund 280.000 Mitarbeiter „durchleuchten“. Laut einer Konzernbetriebsvereinbarung darf das Unternehmen „zur Terrorismus-Bekämpfung“ Name, Anschrift und Geburtsdatum sämtlicher Beschäftigter mit den Daten auf entsprechenden Sanktionslisten der Europäischen Union und der USA abgleichen – und die Listen sechs Jahre lang aufbewahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die leitenden Angestellten.
Sollte ein Mitarbeiter auf den Terror-Listen auftauchen, ist dieser laut Betriebsvereinbarung „freizustellen, das Entgelt wird nicht ausbezahlt, und alle weiteren Leistungen sind zurückzuhalten“. Zudem sollen, „soweit erforderlich“, die „zuständigen Behörden“ informiert werden. Daimler-Rechtsvorstand Christine Hohmann-Dennhardt betont, dass man sich der Verantwortung bewusst sei und mit den Daten sorgfältig umgehen werde. Beim „Abgleich von Beschäftigten- und Bewerberdaten“, so die frühere Verfassungsrichterin, würden die Persönlichkeitsrechte gewahrt.
Warum diese Durchleuchtung? Daimler teilte Spiegel Online dazu mit, man erfülle lediglich zwingende gesetzliche Vorgaben der EU sowie der USA. „Die Daimler AG trägt in angemessener Weise dafür Sorge, dass die sanktionsrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers berücksichtigt werden“, so ein Konzernsprecher. „Nach diesen Vorgaben sind wir wie andere Unternehmen auch verpflichtet, gelistete Personen zu melden.“
Auch der Konzernbetriebsrat hat mit der Durchleuchtung der Mitarbeiter offenbar kein Problem. Dessen Vorsitzender Jörg Spies sieht in dem Programm sogar „einen Leuchtturm zum Schutz der Beschäftigten“. Es dürfe aber keinen Zweifel daran geben, dass Gesetze und Vorschriften eingehalten würden. Dennoch: Das klingt zunächst alles eher wie ein schlechter Spionage-Film aus der Traumfabrik Hollywood.
geschrieben von MID veröffentlicht am 05.01.2015 aktualisiert am 05.01.2015
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