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Kinder können auch auf dem Beifahrersitz sicher mitfahren. Dies hat nun der ADAC anhand von Crashversuchen festgestellt. Doch wichtige Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein: Liegt ein Kleinkind in einer Babyschale mit dem Kopf in Fahrtrichtung, darf der Beifahrer-Airbag auf keinen Fall aktiviert sein. In Sitzsystemen, bei denen ein größeres Kind nach vorne blickt, darf der Abstand zum Airbag-Wirkungsbereich nicht zu klein sein.
Die Crashtests mit Babyschale haben ergeben, dass ein Kleinkind bei deaktiviertem Airbag sogar einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu unverletzt übersteht. Ist der Airbag jedoch aktiv, wird sich das Kind bei einem Unfall wahrscheinlich schwere Kopf- und Nackenverletzungen zuziehen, die allein von der Wucht des Airbags verursacht werden. [foto id=“110246″ size=“small“ position=“right“]Bereits ein Bagatellunfall bei niedrigem Tempo kann so zu schwersten oder gar tödlichen Verletzungen führen.
Größere Kinder in einem Kindersitz hingegen können auf dem Beifahrerplatz von der Schutzwirkung des Airbags profitieren. Die gemessenen Belastungen für Kopf und Nacken sind geringer als beim gleichen Unfall ohne Airbagauslösung. Das Kind darf allerdings nicht zu nah am Armaturenbrett sitzen, denn sonst wird es vom sich entfaltenden Airbag getroffen. Das kann zu Knochenbrüchen sowie Schürf- und Brandwunden führen. Befinden sich die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags, können noch schwerere Verletzungen auftreten. Der „Klappmessereffekt“ führt dazu, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder gar die Wirbelsäule verletzt wird. Auch hier reicht schon ein Bagatellunfall. [foto id=“110247″ size=“small“ position=“left“]
Die Eltern sollten die Bedienungsanleitungen von Auto und Kindersitz nach Hinweisen und Einschränkungen durchschauen, bevor das Kind auf dem Beifahrersitz angeschnallt wird. Dort steht, ob Kinder überhaupt auf dem Beifahrersitz gesichert werden dürfen, worauf bei der Kindersicherung zu achten ist und wie die Abschaltung des Airbags funktioniert.
Generell gilt, dass alle Fahrzeuginsassen gesichert sein müssen. Eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht gibt es nicht. Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder 1,50 Meter Größe dürfen laut Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nicht ohne Kindersitz befördert werden.
geschrieben von (al/mid) veröffentlicht am 20.10.2009 aktualisiert am 20.10.2009
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