Thema Winterreifen

Thema Winterreifen – das sollten Sie wissen

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Der Winter steht vor der Tür und das Auto muss auf die kalte Jahreszeit vorbereitet werden. Dazu gehört die Winterbereifung. Viele Fahrzeughalter wechseln die Reifen im Oktober und lassen sie bis Ostern am Auto. Aber längst nicht alle Autofahrer wissen, dass es eine Winterreifenpflicht gibt. Das liegt auch daran, dass der Zeitraum für die Winterreifen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Verkehrsexperten empfehlen, die Winterreifen aufgrund von Blitzeis oder plötzlich auftretenden Minusgraden zwischen Oktober und April zu nutzen.
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Wann gibt es Winterreifenpflicht?

Was passiert, wenn ein Autofahrer Ende Oktober einen Unfall verursacht und mit Sommerreifen unterwegs ist, obwohl in den letzten Tagen Schnee fiel und die Temperaturen unter dem Gefrierpunkt liegen? War er in der Pflicht, mit Winterreifen zu fahren? Die Straßenverkehrsordnung legt die Winterreifenpflicht nicht für eine Jahreszeit oder einen bestimmten Zeitraum fest. Sie gibt nur vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen oder Allwetterreifen fahren dürfen.

Autoversicherungen sehen das anders. Sie übernehmen die Kosten bei einem solchem Unfall, wie oben genannt, nur ungerne. Sie erwarten von dem Fahrer, dass er bei winterlichem Wetter mit Winterreifen unterwegs ist. Ist dies nicht der Fall, handelt er in ihren Augen vorsätzlich oder fahrlässig. Da diese Versicherungsfälle häufig vorkommen und Unfallversucher gegen die Assekuranzen klagen, hat sich das Amtsgericht Mannheim kürzlich mit der Winterreifenpflicht befasst. Sein Urteil: Winterreifenpflicht besteht nur, wenn zum Fahrtzeitpunkt winterliche Verhältnisse herrschen. Die Wetterlage ein paar Tage zuvor spielt keine Rolle. Bei einem Unfall sind somit die Witterungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Geschehens entscheidend. Ein fehlendes Bewusstsein des Autofahrers für Winterreifen sei kein Grund für grobe Fahrlässigkeit. Verbraucher sollten sich nicht von Obliegenheitsverpflichtungen einschüchtern lassen.

Im Falle des Unfalls – wie gehen die Versicherer vor?

Grundsätzlich ist es für die Versicherer schwer, einen Vorwurf der Fahrlässigkeit zu erheben, da die Beweislast für sie nicht leicht zu erbringen ist. Bei der Vollkasko müssen die Assekuranzen nachweisen, dass der Unfall aufgrund der fehlenden Winterreifen passiert ist. In der Regel ist das nicht der Fall. Meistens entsteht der Unfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Versicherungsnehmer in der Haftpflicht müssen nichts befürchten. Den Schaden, der durch den Unfall verursacht wird, bezahlt die Versicherung. Wenn der Fahrer gleichzeitig der Eigentümer des versicherten Fahrzeugs ist, muss er sich auch keine Sorgen über ein Regressverfahren machen. Die Assekuranz kann die erbrachten Leistungen nicht zurückfordern.
Wer bei Schnee ohne Winterreifen fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.

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Welche Strafen drohen bei Missachtung der Winterreifenpflicht?

Ist ein Autofahrer bei Schnee und Eisglätte mit Sommerreifen unterwegs und wird von der Polizei angehalten, droht ihm ein Bußgeld von 60 bis 100 Euro sowie mehrere Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, ob der Fahrer eine Behinderung für den Straßenverkehr darstellt oder gar eine Gefährdung für andere Autofahrer ist.

Welche Winterreifen eignen sich?

Winterreifen tragen das M+S Zeichen, das für Matsch und Schnee steht. Das Zeichen ist aber nicht rechtlich geschützt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Winterreifen auswählen, die das Alpine-Symbol der europäischen Wirtschaftskommission UNECE tragenAb 2017 könnte es für Winterreifen zur Pflicht werden. Der ADAC testet jedes Jahr neue Winterreifenmodelle und bewertet diese. In die Bewertungskriterien fließen der Preis sowie das Verhalten der Reifen bei Nässe, Trockenheit, Schnee und Eis ein. Auch überprüft der ADAC den Kraftstoffverbrauch, der durch die Nutzung der Winterreifen entsteht, und testet sie auf Verschleiß und Komfort. 16 Winterreifen schnitten dieses Jahr befriedigend ab, eine Marke erhielt ein mangelhaftes Urteil. Die beste Bewertung erhielten die Modelle renommierter Marken. Auf Platz ein schaffte es der Continental WinterContact TS850. Sein Modellbruder, der unter dem Namen „VanContact Winter“ bekannt ist, eignet sich für Transporterfahrzeuge. Er erhielt in allen Punkten die Bestnote. Ebenso überzeugen die Winterreifen von Yokohama, Goodyear und Nokian. Nicht zu empfehlen sind die Modelle der Hersteller Kleber, Toyo und Avon. Wer beim Kauf von neuen Winterreifen ein Schnäppchen machen will, kann im Internet an Rabattaktionen teilnehmen und von einem Gutschein zu profitieren. Zum Beispiel gibt es in ausgewählten Online Shops bei Zahlung per PayPal einen Rabatt von 10 Prozent.
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Weitere Pflichten des Autofahrers im Winter

Neben der Winterreifenpflicht müssen Fahrzeughalter noch weiteren Verpflichtungen erfüllen. Sie sind angehalten, die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen anzupassen und alle Autoscheiben von Schnee und Eis zu befreien. Wer nur eine kleine Fläche zur Durchsicht freikratzt, macht sich strafbar. Auch die Beleuchtung und die Kennzeichen müssen schneefrei sein. Ebenso dürfen die Autofahrer nicht vergessen, das Dach von der Schneedecke zu befreien, damit herunterfallender Schnee bei der Autofahrt andere Verkehrsteilnehmer oder sie selbst nicht behindert.

Im winterlichen Straßenverkehr sollte der Autofahrer mit Abblendlicht fahren, auch wenn es in Deutschland keine Lichtpflicht am Tag gibt. Denn an gewissen Tagen, wenn es schneit, regnet oder Nebel herrscht, verlangt der Gesetzgeber mit Abblendlicht zu fahren. Das ist in Paragraf 17 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Sollten Autofahrer an diesem Tag das Licht vergessen und in eine Kontrolle geraten, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.

Beim Reifenwechsel sollten die Fahrzeughalter auf die Profiltiefe ihrer Winterreifen achten. Wer Winterreifen mit weniger als 4 Millimeter Restprofil fährt, kann beim Fahren auf Schnee oder bei Glätte kaum die Kontrolle über das Fahrzeug behalten. Gesetzlich ist zwar nur eine 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe vorgeschrieben, wenn es aber zu einem Unfall kommt, können die Verursacher Probleme mit der Versicherung bekommen, da die Profiltiefe als Beweislast akzeptiert wird.

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