Theoretische Führerscheinprüfung nicht auf thailändisch

Die theoretische Führerscheinprüfung muss in deutscher oder einer anderen hierzulande häufig angewendeten Sprache abgelegt werden. Wer nur thailändisch spricht und versteht, darf die Prüfung nicht ablegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Az: 3 K 623/13.NW).

Denn die Fahrerlaubnisverordnung sieht die theoretische Prüfung in der deutschen, englischen, französischen, spanischen, italienischen Sprache vor. Ebenfalls erlaubt sind noch griechisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch und türkisch. Diese Reduzierung sei aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung gerechtfertigt, erklärten die Richter. Die Hinzuziehung eines Dolmetschers und Übersetzers lehnten sie ab. Denn bei dieser Form der Prüfung kam es in der Vergangenheit häufig zu Betrügereien.

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