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Entschädigung bei Streik
Im Kampf für höhere Löhne drohen die Mitarbeiter von Lufthansa und Deutscher Bahn aktuell wieder mit Streik. Für Passagiere bedeuten die Arbeitskämpfe in vielen Fällen Verspätungen, Stress und Ärger. Anspruch auf eine Entschädigung haben sie in diesem Fall nicht, da das Bundesverfassungsgericht (BGH) hierbei von höherer Gewalt ausgeht (Az.: X ZR 138/11, X ZR 146/11 sowie X ZR 104/13 und X ZR 121/13). Einfach ihrem Schicksal ergeben, müssen sich Fahrgäste aber nicht. Denn Lufthansa und Deutsche Bahn dürfen ihre Passagiere laut der Deutschen Anwaltauskunft auch während eines Streiks nicht einfach im Stich lassen.
Sie müssen ihnen entweder eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung zum Reiseziel anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Und zwar ohne davon Stornogebühren abzuziehen. „Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird“, sagt Rechtsanwalt Paul Degott. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reiseveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.Die Entscheidung, ob er sein Geld zurück haben oder die Ersatzbeförderung nutzen möchte, trifft allein der Reisende. Degott empfiehlt Verbrauchern, die Ersatzbeförderung zu wählen. Ansonsten zahlen Reisende schnell drauf. Außerdem hat die Airline zum Beispiel in der Regel bessere Möglichkeiten, eine Alternative zu organisieren.
geschrieben von ts/mid veröffentlicht am 27.08.2014 aktualisiert am 27.08.2014
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