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Die tief stehende Sonne im Herbst erhöht das Blend-Risiko bei Autofahrern. Vor allem Morgens und am Nachmittag ist daher besondere Vorsicht geboten. Auch, weil Gerichte und Versicherungen den entschuldigenden Hinweis auf Blendung bei einem Unfall nicht gelten lassen.
Ein Autofahrer muss bei tief stehender Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und entsprechend vorsichtig fahren. Das geht aus mehreren aktuellen Urteilen hervor. Unter anderem verurteilte das Oberlandesgericht Köln laut dem Automobilclub ACE kürzlich einen Autofahrer wegen grober Fahrlässigkeit, nachdem er das Blinklicht an einem Bahnübergang wegen der tief stehenden Sonne übersehen hatte.
Experten raten daher zum Tragen einer Sonnenbrille. Alternativ oder zusätzlich sollten die Sonnenblenden heruntergeklappt werden. Eine von innen wie außen saubere Windschutzscheibe beziehungsweise ein regelmäßig gereinigtes Helmvisier bei Motorradfahrern reduziert das Risiko störender Reflexionen.
Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei tief stehender Sonne nichts mehr sieht, sollte anhalten und warten, bis wieder klare Sicht möglich ist. Denn schon bei Tempo 50 werden in einer Sekunde Blindflug 14 Meter zurückgelegt. Bei 130 km/h sind es sogar 36 Meter. Ebenfalls pausieren sollten Fahrer, die versehentlich direkt in die Sonne geblickt haben. Bis die Augen sich von der Blendung erholt haben, können einige Minuten vergehen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.09.2011 aktualisiert am 30.09.2011
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