Tiere im Fahrzeug

Tiere im Fahrzeug – was Autofahrer im Umgang mit Hund und Co. beachten sollten

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Das beliebteste Reiseverkehrsmittel bei Tierbesitzern ist bekanntermaßen das Auto, schließlich lässt sich es bei Bedarf sofort stoppen und bietet sowohl Tieren als auch Haltern damit bestmöglichen Handlungsspielraum. Ob kurze Ausflüge oder lange Urlaubsreisen, insbesondere Hunde sind gern gesehene Beifahrer, wenn es auf Reisen gehen soll. Autofahrer sollten sich allerdings im Vorfeld darüber bewusst sein, dass auch hier einige wichtige Richtlinien einzuhalten sind, damit weder Insassen noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auto.de beantwortet daher die wichtigsten Fragen rund um den korrekten Tiertransport und die Tierhaltung im Fahrzeug.

1. Mit welchen Konsequenzen muss beim ungesicherten Mitführen von Tieren gerechnet werden?
2. Wie gestaltet sich eine korrekte Sicherung des Tieres?
3. Welche Sicherheitseinrichtungen eignen sich im Auto?
4. Pausen auf langen Autofahrten?
5. Können Hunde allein im Auto gelassen werden?
6. Mein Hund mag keine langen Autofahrten – was kann ich tun?
7. Mit dem Hund ins Ausland – was muss ich beachten? 

1. Mit welchen Konsequenzen muss beim ungesicherten Mitführen von Tieren gerechnet werden?

Laut § 22 StVO muss die Ladung innerhalb des Fahrzeugs verkehrssicher verstaut sein. Ist dies nicht der Fall, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nicht nur mit einem Bußgeld geahndet werden kann, sondern im Falle eines Unfalls auch zu Nachteilen bezüglich des Erhalts von Schadensersatz führen kann. Zivilrechtliche Konsequenzen drohen dann, wenn eine Beeinträchtigung der Fahrzeugbeherrschung durch das Tier entsteht. Eine solche kann bereits vorliegen, wenn sich der Fahrer nach dem Tier umdrehen muss und somit abgelenkt ist. In diesem Moment handelt der Fahrer grob fahrlässig und im Falle eines Unfalls können beispielsweise die eigenen Schadensansprüche ausgeschlossen oder die gegnerischen erhöht werden. Die unterschiedlichen Bußgeldbeträge können hier nachgeschaut werden.
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2. Wie gestaltet sich eine korrekte Sicherung des Tieres?

Einerseits muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass Tiere gesichert sind und sich nicht verletzen können, auch wenn gebremst wird oder es zu einem Aufprall kommt. So sind Hunde beispielsweise auf der Rückbank durch einen Spezialgurt zu sichern oder lassen sich innerhalb einer Spezialbox im Kofferraum transportieren. Wer sich nicht an die Richtlinien hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zusätzlich darf auch die Sicht und das Gehör des Fahrers nicht durch das Tier beeinträchtigt werden – ein solcher Verstoß wird nochmals zusätzlich geahndet.

3. Welche Sicherheitseinrichtungen eignen sich im Auto?

Die Sicherung während des Transports ist nicht detailliert vorgeschrieben, je nach Größe des Tieres eignen sich außerdem verschiedene Möglichkeiten. Sinnvoll sind beispielsweise folgende Optionen:

  • Schutzdecke auf der Rückbank, die an den Sitzlehnen befestigt wird und verhindert, dass das Tier beim Bremsen oder Aufprall in den Fußraum gerät – einen ausreichenden Schutz für das Tier und die Insassen bietet sie jedoch nicht.
  • Hundesicherheitsgurt, der in Form eines Geschirrs über Kopf und Brustkorb eines Hundes gestülpt wird und mittels eines kurzen Gurtes am Gurtschloss fixiert ist. Wichtig ist hier auch eine gute Verarbeitung, die den Hund nicht etwa einengt oder gar verletzt. Halter sollten daher darauf achte, dass die Gurte breit und gepolstert sind, außerdem sollten Befestigungsösen und -haken aus Metall sein.
  • Laderaumtrenngitter, welche in Kombi- oder Schräghecklimousinen zum Einsatz kommen, sollten stabil gebaut, fest verankert und vom Dach bis zum Laderaumboden reichen. Die Richtlinien basieren auf der DIN75410-2.
  • Transportboxen, die entweder aus Metall oder Kunststoff angeboten werden, bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Bei Kombis finden sie im Laderaum quer zur Fahrtrichtung Platz, alternativ können sie aber auch hinter den Vordersitzen positioniert werden. Eine zusätzliche Sicherung mit Gurten oder einer Fixierung wird zudem empfohlen.

4. Pausen auf langen Autofahrten?

Regelmäßige Pausen sind bei langen Autofahrten sehr wichtig, zumal der Hund ein Gewohnheitstier ist und es dementsprechend meist feste Zeiten gibt, an denen er seine Notdurft verrichtet. Die Autofahrt sollte daher am besten so geplant werden, dass diese Routine bestehen bleibt. Abgesehen davon bedeutet Autofahren für Tiere meist eine Menge Stress, daher sind des Weiteren immer wieder kleine Pausen zur Erholung einzukalkulieren.

5. Können Hunde allein im Auto gelassen werden?

Auch wenn es vielleicht nur für ein paar Minuten zum Einkaufen gehen soll, Hunde sollten niemals allein im Auto zurückgelassen werden. Gerade im Sommer heizt sich ein PKW sehr schnell auf, dafür muss es draußen gar nicht unbedingt besonders heiß sein. Scheint die Sonne durch die Windschutzscheibe, so kann sich die Temperatur drastisch erhöhen – da Hunde jedoch nicht schwitzen können, halten sie Temperaturen über 40°C nur rund 15 Minuten aus. Danach stockt das Blut des Tieres und selbst der sofortige Besuch eines Tierarztes kann es nicht mehr retten.

6. Mein Hund mag keine langen Autofahrten – was kann ich tun?

Hunde, die noch nicht für das Autofahren sensibilisiert sind, müssen zunächst in langsamen Schritten daran gewöhnt werden. Dafür sollten vor einer geplanten langen Reise immer wieder kleine Fahrten unternehmen werden, die gleichzeitig mit einem schönen Ereignis kombiniert werden. So kann es beispielsweise direkt nach der Fahrt einen ausgedehnten Spaziergang inmitten der Natur geben, welches der Hund nach einigen Malen automatisch mit der Fahrt verbindet und positiv in Erinnerung behält. In der Regel sind jedoch die meisten Hunde sehr begeisterte oder zumindest geduldige Beifahrer. Bei sehr langen Fahrten muss allerdings verstärkt Rücksicht genommen werden, hier gilt es also regelmäßige belohnende Pausen einzulegen. Ebenfalls wichtig: Obwohl Hunde gern ihren Kopf aus dem Fenster strecken und den Fahrtwind genießen, so kann dieser auf lange Sicht die Augen und die empfindliche Halsregion schädigen. Hundehalter sollten daher darauf achten, dass ihr Tier nie zu lange dem Fahrtwind ausgesetzt ist.
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7. Mit dem Hund ins Ausland – was muss ich beachten?

Gerade bei Grenzübergängen muss der Hundepass mitgeführt werden, darüber hinaus macht es aber auch Sinn, den Impfpass beim Urlaub mit dem Hund stets mitzuführen. Denn sollte es einmal zu einer Krankheit kommen, so kann der Tierarzt direkt feststellen, wogegen der Hund bereits immun ist. Grundsätzlich gilt außerdem auch in allen anderen Ländern eine Sicherung der „Ladung“, wozu rein rechtlich nun einmal auch Tiere zählen. Teilweise wird das Einhalten dieser Richtlinien sogar stark kontrolliert, beispielsweise in Italien oder Spanien. Wer die benötigten Papiere nicht mit sich führt, muss mitunter damit rechnen, dass das Tier unter Quarantäne gestellt wird. Zudem sollte ebenso im Voraus erfragt werden, ob der Hund sich an Stränden des Urlaubsziels aufhalten darf, wie es mit der Leinenpflicht aussieht und ob das Tier vielleicht sogar baden darf. Die Website Josera hat zu diesem Zweck einen informativen Ratgeber geschrieben, der das Thema „Hund im Urlaub“ noch einmal detaillierter aufgreift.

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