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Von Schnee und Eis müssen im Winter nicht nur die Scheiben des Autos befreit werden. Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker sowie beide Kennzeichen haben bei Fahrtbeginn auch vollständig frei zu sein.
Ebenso sind das Dach und die Motorhaube zu räumen, um durch herunterwehenden Schnee nicht die eigene Sicht oder den nachfolgenden Verkehr zu behindern. Ansonsten riskieren Autofahrer laut dem TÜV Rheinland ein Bußgeld und mitunter gar ihren Versicherungsschutz im Schadensfall.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 15.12.2009 aktualisiert am 15.12.2009
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