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Zu den Folgen der frostigen Temperaturen der vergangenen Monate zählt die steigende Zahl an Schlaglöchern in den Straßenbelegen. Sie sind nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit, sondern können auch leicht das Auto beschädigen, beispielsweise am Fahrwerk, an der Radaufhängung oder an den Reifen. Wer für derartige Schäden haftet ist nicht eindeutig geklärt.
Nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) steht der Pflicht der Kommunen für die Instandhaltung der Straßen der Pflicht der Autofahrer, ihre Geschwindigkeit den Umständen anzupassen, gegenüber.
Ein Grundrecht auf sichere Straßen haben Verkehrsteilnehmer nicht. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss jeder die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern auch an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anpassen. Doch oft billigen die Gerichte Ersatzansprüche zu. Hierfür muss der Betroffene jedoch Schaden und Schadenshergang beweisen. Um nicht später mit leeren Händen dazustehen, ist es deshalb wichtig, den Straßenzustand und den Schaden mit Fotos zu dokumentieren und die Polizei zu informieren.
Adressen und Telefonnummern von Zeugen sollten auch gleich notiert werden. Die Schadensmeldung sowie das Polizeiprotokoll und der Kostenvoranschlag sind dann – vorbehaltlich länderspezifischer Besonderheiten – bei Schäden auf Landstraßen beim Landkreis, bei Schäden auf Ortsstraßen bei der Kommune einzureichen.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 09.02.2010 aktualisiert am 09.02.2010
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