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Im Tunnel müssen Kraftfahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren. Ansonsten drohen zehn Euro Bußgeld. Auch Tagfahrlicht reicht nicht aus.
Kommt es zu einer Gefährdung, sind laut dem Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) 15 Euro fällig, bei Sachbeschädigung 35 Euro. Tunnel sind in Deutschland mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet. Es zeigt ein Tunnelsymbol auf weißem Grund mit blauer Umrandung.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 26.07.2010 aktualisiert am 26.07.2010
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