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Mit einem Baby im Tragetuch auf dem Bauch oder Rücken ist das Radfahren tabu. Kinder gehören laut dem Fahrradclub ADFC immer in einen geeigneten Sitz oder einen speziellen Anhänger.
Gesicherte Erkenntnisse zur Gefährdung beim Transport im Tragetuch oder -gestell gibt es zwar nicht, die Hersteller warnen aber in der Regel davor oder verbieten es sogar. Ignoriert der Radfahrer dies, kann das dazu führen, dass Schadensersatzansprüche des Kindes gekürzt werden.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 16.08.2010 aktualisiert am 16.08.2010
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