Tipp: Strafzettel für Radfahrer genau überprüfen

Radfahrer müssen sich genauso an Straßenverkehrsregeln halten wie Autofahrer. Ansonsten drohen ebenfalls Bußgelder und gar Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Wer als „Radler“ einen Strafzettel bekommt, sollte aber genau hinsehen. Nicht immer gilt das gleiche Strafmaß wie bei Verstößen mit dem Auto.

Für das Überfahren einer roten Ampel, die länger als eine Sekunde leuchtet, gibt es für Autofahrer beispielsweise ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und vier Punkte im Verkehrszentralregister. Radfahrer werden dagegen „sanfter“ bestraft: Sie müssen nur das halbe Bußgeld zahlen und bekommen lediglich einen Punkt. Denn die Vier-Punkte-Regel gilt laut dem Verkehrsrechtsportal www.straffrei-mobil.de ausdrücklich nur für Kraftfahrzeugführer.

Einige Bußgeldstellen unterscheiden jedoch nicht zwischen motorisierten und radelnden Verkehrsündern. In der Folge werden viele Zweiradfreunde zu hart bestraft. Radler, die einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten deshalb genau prüfen, ob ihre Strafe zulässig ist.

Ein Blick in den Gesetzeswortlaut der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder der Fahrerlaubnis-Verordnung gibt meist Aufschluss, für wen das Strafmaß gilt. Im Zweifel ist professionelle Hilfe beispielsweise bei Anwälten zu suchen.

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November 7, 2009 um 1:49 pm Uhr

Auch wenn Fahrradfahrer nicht so drastisch Bestraft werden als Autofahrer, ist es wohl unumgänglich das unsere Ordnungshüter bei dieser Zielgruppe mal etwas näher hinschauen sollten.

Wie zB. des öfteren zu beobachten ist, fahren Radfahrer sehr häufig mit mäßiger Geschwindigkeit über die Fußgängerüberwege ohne abzusteigen.
Für den Autofahrer oft eine heikle Situation wenn auf einen Zebrastreifen plötzlich aus dem Nichts heraus ein Radfahrer darüber rauscht.

Ordnungsgelder und Bußgeldbescheide finde ich in vielen Fällen wichtig da solche Maßnahmen für die Verkehrserziehung unumgänglich sind.

Schlecht allerdings finde ich das so gar ein Radfahrer Punkte in Flensburg bekommen kann, die auch gleichzeitig auf seinen PKW Führerschein angerechnet werden.

Gast auto.de

November 7, 2009 um 1:33 pm Uhr

für den hinweis binnich dankbar

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