Tipp: Tankquittungen aufbewahren

Vorsicht ist bekanntlich die Mutter der Porzellankiste. Auch Autofahrer sollten dieses Sprichwort beherzigen und die Quittungen vom Tankstellenbesuch stets mitnehmen und aufbewahren. Eine mögliche Verwechslung mit Spritdieben, die gleichzeitig an der „Tanke“ waren, ist dadurch ausgeschlossen. Mit dem Kassenbon lässt sich schließlich belegen, dass die Kraftstoffkosten bezahlt worden sind.

Was sich lustig anhört, hat einen ernsten Hintergrund.

„Fast 80 000 Mal gaben Autofahrer im vergangenen Jahr nach dem Tanken Gas, ohne zu bezahlen“, erklärt Karl Walter, Kfz-Experte vom R+V-Infocenter. An den meisten Tankstellen sind deshalb mittlerweile Überwachungskameras installiert, die Autos und dessen Kunden aufzeichnen und mögliche Spritbetrüger enttarnen sollen. Da das Bild nicht immer eindeutig ist, können allerdings auch ehrliche Kunden in den Verdacht eines Diebstahls geraten. Mit der Tankquittung lässt sich die Situation problemlos aufklären.

Ohne Tankquittung ist es bedeutend schwieriger, allerdings gilt hierzulande der juristische Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Ist die Situation nicht eindeutig, darf nicht irgendein, möglicherweise unschuldiger Autofahrer belangt werden, nur weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war.

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