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Um Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Straßen rankt sich ein weitverbreiteter Irrglaube: Ein auf Autobahnen geltendes Tempolimit wird aufgehoben, wenn nach einer Autobahnauffahrt kein erneuter Hinweis auf die Begrenzung ausgeschildert ist.
Dies mag verständlich sein, da auffahrende Verkehrsteilnehmer nichts von diesem Tempolimit wissen können. Rechtlich betrachtet ist dies jedoch falsch.
Nach Angaben von Jurist Ralf Höcker gegenüber „Focus Online“ gibt es offiziell nur drei Möglichkeiten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben. Dies ist einerseits das weiße Verkehrsschild mit der durchgestrichenen Tempozahl, andererseits eine Beschränkung des Tempolimits auf eine bestimmte Strecke von vornherein. Unter dem Schild mit der maximal erlaubten Zahl findet sich dann eine Kilometerangabe. Eine dritte Variante wird an Baustellen eingesetzt: Das dort ausgeschilderte Tempolimit gilt lediglich an der Gefahrenstelle, danach gilt es als wieder aufgehoben.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 27.12.2010 aktualisiert am 27.12.2010
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