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Nach dem Kauf eines neuen Wagens sind beim Gang zur Zulassungsstelle einige Besonderheiten zu beachten. So ermöglicht es das Kraftfahrzeugsteuergesetz beispielsweise den einzelnen Bundesländern, die Zulassung des Fahrzeugs an eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu koppeln. Welches Land dieses Verfahren anwendet, kann bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragt oder über deren Website recherchiert werden.
Die alte Doppelkarte für eine Ummeldung kann von den meisten Versicherungen per E-Mail an den Kunden geschickt werden, damit er sich das Dokument selber ausdruckt. Manche Sachbearbeiter bei den Zulassungsstellen erkennen das Papier aber nicht an, obwohl es gültig ist. Laut Experten von der ARAG sollte in diesem Fall ein kurzer Anruf bei der Versicherung genügen. Diese kann bei Bedarf auch eine Bestätigung der Gültigkeit per Fax oder E-Mail an die Zulassungsstelle schicken.
Vor dem Gang zur Zulassungsstelle sollte telefonisch genau erfragt werden, was für Unterlagen für die Anmeldung des Fahrzeugs benötigt werden. Da bestehen Unterschiede, wenn es nämlich um Neuzulassungen oder Umschreibungen, Abmeldungen oder aber um Anmeldungen von Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen geht. Bei einer Neuzulassung sind jedenfalls Kfz-Brief, Versicherungs-Deckungskarte und Personalausweis mitzubringen.
mid/lex
geschrieben von veröffentlicht am 06.09.2007 aktualisiert am 06.09.2007
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